Arbeitnehmerförderung des Landes Tirol

Die Arbeitnehmerförderung (ANF) des Landes Tirols kümmert sich um die Anliegen der ArbeitnehmerInnen in Tirol. Dazu werden Maßnahmen gefördert, die eine berufliche Entfaltung ermöglichen. Als Instrumente der Subjektförderung (Individualförderung) stehen dafür zur Verfügung:

Ausbildungsbeihilfe (Beihilfe, Darlehen)                                                                                                                                                               Mit der Ausbildungsbeihilfe werden der bisherige Lehrlingsförderungszuschuss und die bisherige Bildungsbeihilfe zu einer Richtlinie zusammengefasst.

Ziele der Förderung

Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Durch die Vergabe von Ausbildungsbeihilfen als Zuschuss zu Lebenshaltungskosten soll ein Anreiz zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen trotz reduziertem oder niedrigem Einkommen geleistet werden.

Gegenstand

Es werden die mit der Lebenshaltung verbundenen Kosten für die Dauer von beruflichen Bildungsmaßnahmen gefördert. Förderbare Bildungsmaßnahmen sind nur solche, die von einem anerkannten Bildungsträger durchgeführt werden. Nicht förderbar ist der Besuch von Schulen, Hochschulen, (Privat)Universitäten, sowie damit vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht.

Link Förderung

Fahrtkostenbeihilfe

Voraussetzungen

  • der Förderungswerber ist nachweislich Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in Tirol und Tages- oder Wochenpendler
  • Tagespendler: das Erreichen des Arbeitsplatzes erfolgt nur unter besonders erschwerten Bedingungen, wodurch zusätzliche Kosten entstehen
  • Wochenpendler: das Zurücklegen des Weges zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsplatz ist aufgrund besonderer Umstände nur einmal wöchentlich möglich
  • das Familieneinkommen, abzüglich der Familienbeihilfe darf eine bestimmte Höhe nicht übersteigen 
  • die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht bzw. nur für eine Teilstrecke möglich
  • ein entsprechender Werksverkehr ist nicht eingerichtet
  • sonstige Zuschüsse für Fahrtkosten betragen weniger als die Hälfte der tatsächlich aufgewendeten Fahrtkosten für ein öffentliches Verkehrsmittel

Förderungshöhe

  • bis zu einem Betrag von € 291,-- jährlich in Abhängigkeit der Kilometeranzahl und der täglichen oder wöchentlichen Fahrt innerhalb oder außerhalb von Tirol.

Link Fahrtkostenbeihilfe

Begabtenförderung

Ziele der Förderung

Durch die Gewährung einer Prämie für besondere Leistungen von Lehrlingen während der Berufsausbildung soll ein Leistungsanreiz geschaffen und ein Beitrag zur Anhebung des allgemeinen Ausbildungsniveaus bei Lehrlingen sowie zur Verbesserung des Ansehens von Lehrberufen geleistet werden.

Gegenstand

Es werden Prämien für besondere Leistungen im Zusammenhang mit der Lehrlingsausbildung gewährt.

FörderwerberInnen

  • Lehrlinge ab dem 2. Lehrjahr
  • außerordentliche Schüler/innen an Berufsschulen (z.B. 2. Bildungsweg)

Weitere Voraussetzungen

  • Nachweis von besonderen Leistungen durch
    Berufsschulzeugnis mit maximal zwei „Gut“
    Leistungsbeurteilung durch den Lehrbetrieb
    Großes Leistungsabzeichen beim Lehrlingswettbewerb der Wirtschaftskammer Tirol
    Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung

Höhe der Förderung

  • Die Basisförderung beträgt € 100,-- für ein entsprechendes Berufsschulzeugnis (maximal zwei „Gut“, sonst alles "Sehr gut")
  • Folgende Zusatzförderungen sind möglich
    a. Beurteilung durch den Lehrbetrieb in Höhe von
       
    i. € 25 oder € 50,-- für Lehrberufe mit Lehrlingswettbewerben
       ii.
    € 60 oder € 120,-- für Lehrberufe ohne Lehrlingswettbewerbe
    b.
    € 70,-- für das Große Leistungsabzeichen beim Lehrlingswettbewerb der Wirtschaftskammer Tirol
    c.
    € 70,-- für eine Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung

Link Begabtenförderung

Einreichfrist für Förderansuchen

Förderansuchen sind spätestens drei Monate nach Beendigung des Lehrjahres oder nach dem Ende des Berufsschuljahres, für welches eine Förderung beantragt wird, einzureichen.

                                                                                                               

Arbeiterkammer Tirol - Förderungen

Tiroler Familienpass

JUFF Abteilung für Jugend und Familie

Zuständig

Formulare