...die höchstgelegene Gemeinde Österreichsan der Sonnenseite des Samnauntals
Die Arbeitnehmerförderung (ANF) des Landes Tirols kümmert sich um die Anliegen der ArbeitnehmerInnen in Tirol. Dazu werden Maßnahmen gefördert, die eine berufliche Entfaltung ermöglichen. Als Instrumente der Subjektförderung (Individualförderung) stehen dafür zur Verfügung:
Ausbildungsbeihilfe (Beihilfe, Darlehen) Mit der Ausbildungsbeihilfe werden der bisherige Lehrlingsförderungszuschuss und die bisherige Bildungsbeihilfe zu einer Richtlinie zusammengefasst.
Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Durch die Vergabe von Ausbildungsbeihilfen als Zuschuss zu Lebenshaltungskosten soll ein Anreiz zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen trotz reduziertem oder niedrigem Einkommen geleistet werden.
Es werden die mit der Lebenshaltung verbundenen Kosten für die Dauer von beruflichen Bildungsmaßnahmen gefördert. Förderbare Bildungsmaßnahmen sind nur solche, die von einem anerkannten Bildungsträger durchgeführt werden. Nicht förderbar ist der Besuch von Schulen, Hochschulen, (Privat)Universitäten, sowie damit vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht.
Link Förderung
Fahrtkostenbeihilfe
Link Fahrtkostenbeihilfe
Durch die Gewährung einer Prämie für besondere Leistungen von Lehrlingen während der Berufsausbildung soll ein Leistungsanreiz geschaffen und ein Beitrag zur Anhebung des allgemeinen Ausbildungsniveaus bei Lehrlingen sowie zur Verbesserung des Ansehens von Lehrberufen geleistet werden.
Es werden Prämien für besondere Leistungen im Zusammenhang mit der Lehrlingsausbildung gewährt.
Link Begabtenförderung
Förderansuchen sind spätestens drei Monate nach Beendigung des Lehrjahres oder nach dem Ende des Berufsschuljahres, für welches eine Förderung beantragt wird, einzureichen.
Arbeiterkammer Tirol - Förderungen
Tiroler Familienpass
JUFF Abteilung für Jugend und Familie