Fachbereichsleiter beim Amt der Tiroler Landesregierung
Dem Fachbereich Rehabilitation und Behindertenhilfe beim Amt der Tiroler Landesregierung obliegt die Vollziehung des Tiroler Rehabilitationsgesetzes. Aufgabe ist es, die Anwendung zusammenwirkender Maßnahmen, durch die die physischen, psychischen, sozialen, beruflichen und wirtschaftlichen Fähigkeiten eines Menschen mit Behinderung entfaltet und erhalten werden, zu genehmigen, mit dem Ziel, den Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern oder wieder einzugliedern.
Um diese Vorgabe zu erreichen, werden folgende Leistungen erbracht:
- Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen
- Hilfe zum Lebensunterhalt bei Notlage von Menschen mit Behinderung
- Genehmigung persönlicher Hilfe durch Betreuung, Anleitung und Beratung
- Gewährung von Zuschüssen im Rahmen sozialer Rehabilitationsmaßnahmen
- Rechtsauskünfte
- Überprüfung und Feststellung von Rehabilitationseinrichtungen auf ihre medizinische, technische und personelle Eignung
- Entwicklung zukunftsorientierter Konzepte
Die Maßnahmen können nur auf schriftlichen Antrag des Leistungsempfängers oder der Leistungsempfängerin gewährt werden.
Antrag Allgemein
- Download (104 KB) Antrag auf Gewährung einer Maßnahme nach dem Tiroler Rehabilitationsgesetz - DOC
- Download (103 KB) Antrag auf Gewährung einer Maßnahme nach dem Tiroler Rehabilitationsgesetz - PDF
Antrag Kurzzeitpflege
Bestätigungen