Die Schulstarthilfe soll den Familien den Schulstart ihrer Kinder im Pflichtschulalter von 6 - 15 Jahren erleichtern.
Der Zuschuss beträgt EUR 145,35 pro schulpflichtigem Kind und wird einmal jährlich im Herbst ausbezahlt.
Einreichtermin für das Schuljahr 2016/17 ist der 30. September 2016.
Eine verspätete Einreichung ist aus arbeitstechnischen Gründen nicht mehr möglich.
Das Ansuchen erhalten Sie auch in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde.
Erstansuchen sind von der zuständigen Wohnsitzgemeinde zu bestätigen.
Ein bestimmtes Familiennettoeinkommen darf nicht überschritten werden.
Familienunterstützung in Notsituation
Einmalige Sonderzuwendung für Mehrkindfamilien, Alleinerziehende und sozial schwache Familien, welche einer Ausnahmesituation gegenüberstehen, die unvorhersehbar und unverschuldet entstanden ist.
Das Ansuchen ist mit den erforderlichen Unterlagen und der Schilderung der Notsituation an die Abteilung JUFF, Fachbereich Familie, Michael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck, zu schicken.
Weitere Bildungs- und Berufsberatungsangebote in allen Tiroler Bezirken finden sie unter www.bildungsberatung-tirol.at