Familienpaket des Landes Tirol

Kindergeld Plus 2016/2017

  • Das Tiroler KINDERGELD PLUS soll die Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützen.
  • Das Tiroler KINDERGELD PLUS beträgt für jedes Kind 400,00 pro Förderjahr. Die Auszahlung des gesamten Förderbetrages 400,00 erfolgt im Laufe des Kindergartenjahres.
    (Die Ansuchen werden nach Eingangsdatum bearbeitet).
  • Nach den Richtlinien Tiroler KINDERGELD PLUS kann ein Ansuchen von allen Eltern (Wohnsitz der Familien in Tirol) gestellt werden, deren Kinder zwischen dem 02.09.2012 und dem 01.09.2014 geboren sind.
  • Für die 4- und 5-jährigen Kinder ist der Besuch des "Gratiskindergartens" (20 Wochenstunden ohne Mittagstisch) in den letzten beiden Kindergartenjahren kostenlos .
  • Bei vielen Gemeinden besteht die Möglichkeit, das Ansuchen für das Tiroler KINDERGELD PLUS per Internet über die Homepage der Gemeinde einzubringen.  Internetansuchen der Gemeinden.
  • Formulare für das  Ansuchen Tiroler KINDERGELD PLUS liegen in den Wohnsitzgemeindeämtern/dem Stadtmagistrat auf.
  • Einzureichen ist das Ansuchen bei den Wohnsitzgemeindeämtern/dem Stadtmagistrat von
    Anfang Juli 2016 bis 30. Juni 2017.
  • Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den  Richtlinien Tiroler KINDERGELD PLUS.

Antragsformular  (PDF)

Schulstarthilfe

Die Schulstarthilfe soll den Familien den Schulstart ihrer Kinder im Pflichtschulalter von 6 - 15 Jahren erleichtern.
Der Zuschuss beträgt EUR 145,35 pro schulpflichtigem Kind und wird einmal jährlich im Herbst ausbezahlt.

Einreichtermin für das Schuljahr 2016/17 ist der 30. September 2016.

Eine verspätete Einreichung ist aus arbeitstechnischen Gründen nicht mehr möglich.

Das  Ansuchen erhalten Sie auch in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde.
Erstansuchen sind von der zuständigen Wohnsitzgemeinde zu bestätigen.
Ein bestimmtes  Familiennettoeinkommen darf nicht überschritten werden.

Bedürftigkeit von Familien

Familienunterstützung in Notsituation

Einmalige Sonderzuwendung für Mehrkindfamilien, Alleinerziehende und sozial schwache Familien, welche einer Ausnahmesituation gegenüberstehen, die unvorhersehbar und unverschuldet entstanden ist.

Das Ansuchen ist mit den erforderlichen Unterlagen und der Schilderung der Notsituation an die Abteilung JUFF, Fachbereich Familie, Michael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck, zu schicken.

Im Tiroler Familienratgeber finden Sie Informationen über verschiedene Fördermöglichkeiten und Beratungsstellen.

Weitere Informationen zum Ansuchen erhalten Sie von Ihrer Ansprechpartnerin:

Weitere Bildungs- und Berufsberatungsangebote in allen Tiroler Bezirken finden sie unter  www.bildungsberatung-tirol.at

Familienpass

Mit dem Tiroler Familienpass gibt es weitere Informationen, Tipps und sogar diverse Ermäßigungen von bis zu 50 Prozent.

Kinderbetreuungszuschuss

Der Kinderbetreuungszuschuss ist für Mütter/Väter, die ihr Kind außerhäuslich betreuen lassen müssen, um ihrem Beruf nachgehen zu können, und beim Arbeitsmarktservice (AMS) keine Unterstützung mehr erhalten.

Wichtig: Vor Einreichung des Ansuchens beim Fachbereich Familie muss beim AMS geklärt werden, ob eine Unterstützung möglich ist! 

Diese Förderung ist an  Einkommensgrenzen gebunden. Zur Berechnung wird das Nettoeinkommen herangezogen.

Detaillierte Auskünfte erhalten Sie von Ihrem Ansprechpartner:

Antrag auf Zuerkennung "Kinderbetreuungszuschuss"

Richtlinie für den "Kinderbetreuungszuschuss" des Landes Tirol

Kindergruppen

Detaillierte Auskünfte und Informationen erhalten Sie beim  Dachverband Selbstorganisierte Kinderbetreuung Tirol.
Richtlinie zur Förderung von Kindergruppen
Übersicht aller Kinderbetreuungseinrichtungen Tirols

Weitere Auskünfte erhalten Sie von Ihrer Ansprechpartnerin:

Link zum Familienpaket des Landes Tirol

Formulare

Zuständigkeiten