Hundesteuer

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt40,00 €

Wer in der Gemeinde einen über 3 Monate alten Hund hält, hat an die Gemeinde eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Hunde, die zum Schutz oder zur Hilfe blinder, tauber oder völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind, sowie Sanitätshunde sind von der Steuer befreit. Über Antrag wird Steuerbefreiung gewährt für Diensthunde staatlicher oder gemeindlicher Dienststellen, deren Unterhaltskosten im wesentlichen aus öffentlichen Mitteln getragen werden.